Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Cohn,

 

Die CDU-Fraktion beantragt

eine dialogische Bürgerbeteiligung zum Thema „Stadt für Morgen“, bekannt auch unter dem Begriff Bürgerrat.

Begründung:

Die einzelnen Fachforen, die die Stadtverwaltung zum Thema „Stadt für Morgen“ initiiert hat, bringen eine ganze Reihe interessanter Ideen und Hinweise. Allerdings ist bereits jetzt erkennbar, dass sich der Querschnitt der Bevölkerung in den Foren nicht widerspiegelt. Es fehlen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Personen mit Migrationshintergrund, Personen mit Einschränkungen, um nur einige zu nennen. Außerdem beschäftigen sich viele Aktive konkret nur mit einem Thema oder einzelnen Teilaspekten, die ihnen wichtig sind bzw. erscheinen, aber die Interessierten beschäftigen sich nicht mit dem Gesamtkomplex. Es ist auch nicht absehbar, dass sich dies in den kommenden Fachforen anders darstellen wird. Daraus ergibt sich ein großes Legitimationsproblem, da die „Stadt für Morgen“ alle Bürger*innen Leonbergs betrifft.

„Dialogische Bürgerbeteiligung ist dazu da, in die schweigende Mehrheit hineinzuhören!“, so Staatsrätin Barbara Bosch am 02.06.2023 auf der Seite 6 der Stuttgarter Zeitung. Die Einführung eines beratenden Bürgerforums (Bürgerrat) ist auch im Koalitionsvertrag der Grün-Schwarzen Landesregierung verankert.

Die dialogische Beteiligung trägt zur Stärkung der repräsentativen Demokratie bei, so Frau Bosch bei einer öffentlichen Veranstaltung in Stuttgart Ende Mai 2023.

Bei der Umsetzung ist insbesondere folgendes zu berücksichtigen:

  1. Ziel des Bürgerrats ist, ein Bürgergutachten zu erarbeiten. Dieses dient als Empfehlung für Politik und Verwaltung im weiteren Gang der politischen Beschlussfassung. Es ist keine verbindliche Vorgabe.

  2. Es wird eine externe, neutrale Beratungsfirma mit Organisation und Durchführung beauftragt. Diese darf nicht aus der unmittelbaren Nähe Leonbergs kommen. Die Mitglieder des Bürgerrats werden per Losverfahren/Zufallsverfahren aus dem Einwohnermelderegister (kommunales Rechenzentrum) bestimmt. Die am Bürgerrat Teilnehmenden sollen einen Querschnitt der Stadtbevölkerung darstellen, also ein Spiegelbild Leonbergs abbilden. Kriterien wie Alter, Geschlecht, Bildung und Migrationshintergrund der Teilnehmenden sind dabei zu berücksichtigen. Siehe hierzu auch Artikel der Stuttgarter Zeitung von Mittwoch, 31.05.2023 – Tagesthema: „61 Stuttgarter diskutieren übers Klima“. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Mitarbeitenden der Stadt sowie Träger politischer Ämter und Mandate.

  3. Der Bürgerrat wird durch eine professionelle, inhaltlich neutrale Moderation begleitet, die weder Teil der Verwaltung noch der Kommunalpolitik ist.

  4. Der Bürgerrat ersetzt nicht die gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsverfahren, wie sie beispielsweise beim Bauleitplanverfahren rechtlich verankert sind. Dieser Bürgerrat ersetzt auch nicht die Instrumente der direkten Demokratie wie Bürgerbegehren/Bürgerentscheide.

  5. Die ernannten Bürgerräte arbeiten parallel zu den bereits geplanten Schritten für das Konzept „Stadt für Morgen“! In der Regel werden vom Aussuchen der Personen bis zur Empfehlung des „Rates“ an die Verwaltung und den Gemeinderat ca. 4 Monate benötigt,

so dass das Bürgergutachten noch vor Ende der bis Anfang 2024 durchzuführenden Fachforen vorliegen wird.

Der Gesamtprozess wird dadurch nicht verzögert, vielmehr wird das Gutachten einen wesentlichen Beitrag zur Entscheidung leisten.

  1. Die Teilnehmenden werden seitens der Stadt so unterstützt, dass es jedem möglich ist an den Bürgerratssitzungen teilzunehmen. So muss es auch möglich sein, sich online an den Sitzungen zu beteiligen.

  2. Seitens der Stadt wird die Unterstützung für die jeweiligen Sitzungstage angeboten werden, wenn es um die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen geht. Des Weiteren ist es zwingend notwendig, dass der Veranstaltungsort barrierefrei ist.

  3. Die Verwaltung hat die Teilnehmenden mit umfassenden und verständlichen Informationen zu versorgen. Neben der Moderation kommen dafür Expertinnen und Experten zum Einsatz, die ebenfalls außerhalb der Verwaltung stehen.

  4. Dem Bürgerrat muss ausreichend Zeit für Wissenserwerb und Austausch zur Verfügung stehen.

  5. Der Bürgerrat tagt nicht-öffentlich. Nach Erläuterung gegenüber der Verwaltung und dem Rat ist das fertige Bürgergutachten der Öffentlichkeit vollumfänglich zugänglich zu machen.

  6. Die Kosten für die Erstellung des Bürgergutachtens werden von der Stadt übernommen. Sie werden in Relation zu den Schwierigkeiten, die zu erwarten sind, wenn maßgebliche Teile der Leonberger Bevölkerung nicht in den Prozess eingebunden werden, absolut vertretbar sein.

Weitere Informationen zur dialogischen Bürgerbeteiligung und zum Bürgerrat finden Sie zum Beispiel unter:



Für die CDU-Fraktion:

unterschrieben und Herrn OB Cohn überreicht am 13.06.2023